Das bedeutendste und wohl auch teuerste Werk, das "Kapital" von Joseph Beuys, ist unseres Wissens in gemeinsamem Besitz von drei Sammlern und könnte nur von den Hallen abgezogen werden, wenn alle drei zustimmten. Diese Feststellung – und damit auch den gemeinsamen Besitz der drei Sammler – bestätigte X., der damals formell noch Geschäftsführer der Beklagten war, mit seiner folgenden Antwort: So ist es. Aber vorläufig wird nichts abgezogen. … Vor Bezirksgericht Zürich liess X. sodann im Prozess der Kläger gegen ihn betreffend Rechenschaftsablegung, Herausgabe und Forderung in der Klageantwortschrift vom 13. Februar 1998 Folgendes erklären: …