beizupflichten, dass auch Kunst eine Handelsware darstellt und verkauft oder sonst wie übertragen werden kann.26 Das Gebäude mit den Räumlichkeiten, in denen das "Kapital" eingerichtet wurde, steht im Eigentum der Stadt Schaffhausen. Diese stellte die Räumlichkeiten der Beklagten seinerzeit im Wesentlichen für eine Dauerausstellung zur Verfügung, und zwar auf unbestimmte Zeit, aber mit einer Kündigungsmöglichkeit nach einer Minimaldauer von fünf Jahren. Insoweit ist das Nutzungsrecht der Beklagten oder ihrer Rechtsnachfolger beschränkt. Die Beklagte hat in diesem Zusammenhang nicht bestritten und damit anerkannt (Art. 176