Das heisst aber nicht, dass kein Eigentum an diesen Objekten – einzeln oder in ihrer Gesamtheit – möglich wäre. Die Beklagte weist selber darauf hin, dass das "Kapital" als Summe der zwischen 1970 und 1977 durchgeführten Aktionen des Künstlers Joseph Beuys vor seiner Installation in Schaffhausen "in jeweils anderen Formen" bereits 1980 an der Biennale in Venedig, 1981 in der Halle für internationale neue Kunst in Zürich und 1983 im Zürcher Kunsthaus gezeigt worden sei und dabei an den jeweiligen Raum angepasst worden sei bzw. sich daran orientiert habe und dass seine beweglichen Einzelteile grundsätzlich massstabgetreu