nicht berührt werde. Damit sollte vermieden werden, dass eine Partei durch Veräusserung des Streitobjekts den Prozess zu Fall bringen könne15, dass also insbesondere der Beklagte sich so der Passivlegitimation entledigen und eine Klageabweisung bewirken könne. Das lässt sich aber nur erreichen, wenn mit der Erhaltung der Befugnis zur Durchführung des Prozesses die Befugnis einhergeht, die auf den Erwerber übergegangenen Rechte bzw. Pflichten an dessen Stelle in eigenem Namen geltend zu machen bzw. abzuwehren, d.h. das Verfahren als Prozessstandschafter für den Erwerber weiterzuführen.