weitig gelebten Verhältnisse überhaupt noch zustehen könnten) und Pflichten aus der Vereinbarung vom 8. November 1983 rückwirkend per 1. Januar 2007 der "X. Collection" ab. Nach der Hauptverhandlung reichten die Kläger eine von ihnen und D. am 7. März 2008 unterzeichnete Erklärung ein, wonach sie als Miteigentümer und Leihgeber des in Schaffhausen ausgestellten Werks "Das Kapital Raum 1970–1977" von Joseph Beuys übereinstimmend zum Entscheid gelangt seien, dass ihnen keine andere Möglichkeit offenstehe, als gemeinsam die Herausgabe des Werks zu verlangen. Am 3. März 2010 hiess das Kantonsgericht die Klage gut.