er übernahm sodann das C. zustehende Drittel des Gesamtwerts der zum Verkauf vorgesehenen und nicht unter die ehemaligen Aktionäre verteilten Kunstwerke. Mit separatem Kaufvertrag vom gleichen Datum hielten die Parteien fest, sie beabsichtigten im Zusammenhang mit dem Kauf der Kunstwerke, die C. aus der Liquidation der F.-art AG übernommen habe, auch den Übergang der Rechtsposition von C. bezüglich gewisser Sachen, die sich im gemeinsamen Eigentum der ehemaligen Aktionäre befänden, darunter des Werks "Das Kapital" von Joseph Beuys; sie wiesen darauf hin, dass der Verkauf dieses Werks nicht geplant sei.