7.– Zusammenfassend sind die Kläger als Miteigentümer des "Kapitals" aktivlegitimiert, die Herausgabe des Werks an sich und den dritten Miteigentümer zu verlangen. Die Vindikationsklage haben sie zu Recht gegen die Beklagte als zunächst passivlegitimierte Besitzerin des Werks und nunmehrige Prozessstandschafterin für die heutige Besitzerin gerichtet. Ein Recht zum Besitz steht der Beklagten bzw. der "X. Collection" nicht bzw. nicht mehr zu. Das gilt ohne weiteres für den Fall, dass entsprechend der Behauptung der Beklagten kein Leihverhältnis mit daraus folgendem Besitzesanspruch besteht.