Es wurde im April 1984 in den Räumlichkeiten installiert, die der Beklagten zur Benützung überlassen worden waren, und ist seither dort ausgestellt. Demnach hat seinerzeit die Beklagte vereinbarungsgemäss die Sammlung der F.-art AG – darunter das "Kapital" – zwecks Ausstellung in den von ihr ebenfalls vereinbarungsgemäss genutzten Räumlichkeiten in den Hallen für neue Kunst übernommen. Dabei handelt es sich um die vertragliche Übergabe bzw. Überlassung der Kunstwerke als solcher zum bezweckten Gebrauch, mithin – da unentgeltlich – um die Überlassung im Rahmen einer Gebrauchsleihe gemäss Art.