die F.-art AG sei Eigentümerin der als "Sammlung F." bekannten Kunstsammlung und sei bereit, die Sammlung der Beklagten zu Ausstellungszwecken mehrheitlich zu überlassen. Dementsprechend verpflichtete sich die F.-art AG, die "Sammlung F." zu Ausstellungszwecken mehrheitlich und unentgeltlich zu überlassen. Zur Sammlung der F.-art AG gehörte – wie schon festgestellt37 – auch das "Kapital". Es wurde im April 1984 in den Räumlichkeiten installiert, die der Beklagten zur Benützung überlassen worden waren, und ist seither dort ausgestellt.