Zum Sammlungsteil "0000" gehörte – wie schon erwähnt – unter anderem das "Kapital". Das liess X. insbesondere auch mit der als Beilage zur damaligen Klageantwort eingereichten Liste bestätigen. Die Sammlungsteile "2000", "3000" und "4000" sind diejenigen der Kläger und von D. X. anerkannte somit in der damaligen Klageantwort im Ergebnis deren gemeinsames Eigentum am "Kapital". … Auch bei andern Gelegenheiten haben X. bzw. die Exponenten der Beklagten keine Vorbehalte oder Klarstellungen angebracht, wenn aus den Um- 15 2013