Vielmehr bilden die beiden Verträge vom 25. September 1991 ein weiteres Indiz dafür, dass das "Kapital" zur seinerzeit verkauften Sammlung der F.-art AG gehörte. X. – laut der Beklagten der Eigentümer des "Kapitals" – hat das Eigentum der Kläger und von D. am "Kapital" im Grundsatz wiederholt anerkannt. In einem Interview mit den "Schaffhauser Nachrichten" vom 21. Dezember 1996 hielt ihm der Journalist Folgendes vor: Das bedeutendste und wohl auch teuerste Werk, das "Kapital" von Joseph Beuys, ist unseres Wissens in gemeinsamem Besitz von drei Sammlern und könnte nur von den Hallen abgezogen werden, wenn alle drei zustimmten.