Aufgrund einer unbestrittenermassen von X. stammenden Liste gehörte zum Teil "Sammlung F. 0000" auch das "Kapital". Am 25. September 1991 schlossen C. und D. zwei Kaufverträge ab. Mit dem ersten Vertrag kaufte D. von C. die Kunstwerke, welche dieser seinerzeit aus der Liquidation der F.-art AG übernommen hatte, gemäss "Anhang I"; er übernahm sodann das C. zustehende Drittel des Gesamtwerts der zum Verkauf vorgesehenen und nicht unter die ehemaligen Aktionäre der F.-art AG verteilten Kunstwerke gemäss "Anhang II".