… Aus dem Memorandum geht … klar hervor, dass das "Kapital" jedenfalls zur Sammlung gehörte, deren Aufteilung zur Diskussion stand, dass es aber von der Aufteilung ausgeklammert werden sollte. Wenn im Übrigen X. damals vorgeschlagen hatte, "die Eigentümer" der einzelnen Objekte des "Kapitals" sollten mit der Stadt Schaffhausen eine dauernde vertragliche Bindung eingehen, so lässt sich daraus schliessen, dass er sich jedenfalls nicht selber als Eigentümer betrachtete. Im Ergebnis bildet das Memorandum somit ein weiteres Indiz dafür, dass das "Kapital" Bestandteil der an die Kläger und C. verkauften Sammlung der F.-art AG war.