F. Art AG (nachfolgend F.) ist Eigentümerin der als "Sammlung F." bekannten Kunstsammlung, die eine der repräsentativsten und umfangreichsten Sammlungen zeitgenössischer Kunst in Europa ist. … Einen Vorbehalt, dass entgegen dem klaren Wortlaut doch nicht die gesamte "Sammlung F." der F.-art AG gehöre, brachte die Beklagte – für die unter anderem ihr Geschäftsführer X. die Vereinbarung unterschrieben hatte – nicht an.