Darüber hinaus zeigte sich bei dieser Ausstellung insoweit ein Bezug konkret zur F.-art AG, als dieser auf Ersuchen von X. für den Auf- und Abbau des "Kapitals" ein Betrag von Fr. 1'451.– vergütet wurde. In der 1983 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Beklagten und der F.-art AG wurde in den Vorbemerkungen festgehalten: 12 2013