Offenbar war das X. denn auch bewusst, als er 1990 in einem Memorandum anregte, angesichts der Verbindung von Ort und Objekten (d.h. den einzelnen Teilen des "Kapitals") sollten die Eigentümer der Objekte in einer geeigneten juristischen Form mit der Stadt Schaffhausen als Eigentümerin des Orts eine dauernde vertragliche Bindung eingehen. Nach seiner Auffassung bestand demnach in jener Zeit (noch) keine dauernde vertragliche Bindung.