Am 16. Februar 2004 erhoben A. und B. Klage gegen die Stiftung für neue Kunst mit dem Hauptantrag, die Beklagte zu verpflichten, das "Kapital" von Joseph Beuys den Klägern und D. als Miteigentümern zu je einem Drittel herauszugeben. Vor der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung trat die Beklagte mit Genehmigung der Stadt Schaffhausen mit "Vereinbarung über den Parteiwechsel (bei der Vereinbarung vom 8. November 1983)" vom 20./26. Juni 2007 sämtliche Rechte (soweit ihr solche aufgrund der ander- 2 2013