zwischen der Stiftung sowie A. und B. bestehe kein Leihvertrag; auch X. und die Stadt Schaffhausen hätten bei ihr Eigentumsansprüche angemeldet und sie aufgefordert, nur mit ihrer Zustimmung über das Werk zu verfügen. Am 16. Februar 2004 erhoben A. und B. Klage gegen die Stiftung für neue Kunst mit dem Hauptantrag, die Beklagte zu verpflichten, das "Kapital" von Joseph Beuys den Klägern und D. als Miteigentümern zu je einem Drittel herauszugeben.