sie wiesen darauf hin, dass der Verkauf dieses Werks nicht geplant sei. Am 31. März 2003 fassten B. und A. unter Hinweis darauf, dass sie zusammen mit D. zu je einem Drittel Miteigentümer des Werks "Das Kapital Raum 1970–1977" seien, den Mehrheitsbeschluss, den Leihvertrag zwischen den Miteigentümern und der Stiftung für neue Kunst über das Werk unter Ansetzung einer Frist von sechs Monaten zu beenden. Die Stiftung erklärte in der Folge, sie verstehe nicht, woraus A. und B. das Recht ableiteten, das Werk von Joseph Beuys aus Schaffhausen zu entfernen; zwischen der Stiftung sowie A. und B. bestehe kein Leihvertrag;