Die Stiftung bezweckt, moderne bildende Kunst einer weiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem sie Ausstellungs- und Museumsräume beschafft, einrichtet und betreibt sowie zeitgenössische Kunstwerke und Kunstsammlungen ausstellt. Am 8. November 1983 räumte die Stadt Schaffhausen der Stiftung das Recht ein, auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für eine feste Dauer von fünf Jahren die Räumlichkeiten im ersten bis vierten Obergeschoss der Liegenschaft Rheinstrasse 5, Schaffhausen, im Rahmen des Stiftungszwecks unentgeltlich zu nutzen. In diesen Räumlichkeiten befindet sich seither das Museum "Hallen für neue Kunst".