last für seine Nichtvaterschaft trägt. Er kann sich in dieser Situation darauf beschränken, seine Vaterschaft zu bestreiten.6 c) Vor Kantonsgericht hatte der Beistand des Beklagten 2 … eine Verpflichtung des Klägers zum direkten Beweis der Nichtvaterschaft nur geltend gemacht, soweit die Beweiserleichterung gemäss Art. 256b ZGB nicht in Betracht falle. Weil die damit angesprochenen Voraussetzungen der erleichterten Anfechtung aufgrund der Akten erfüllt sind, dem Kläger die gesetzliche Beweiserleichterung also zugestanden werden muss, hatte der Einzelrichter keine darüber hinausgehende Beweispflicht des Klägers anzunehmen.