2 2009 bb) Was den eingesetzten Zeitaufwand betrifft, so erscheinen 55.25 Stunden für einen Fall von Eigentumsfeststellung und Herausgabe in der Tat hoch. Indessen ist ein verhältnismässig hoher Aufwand insoweit plausibel und als nötig anzuerkennen, soweit der Beklagte auf prozessuale Handlungen der Klägerin zu reagieren hatte. Diese hatte Eingaben von insgesamt über 35 Seiten verfasst.