Der Anwalt des Beklagten stellte für dessen Vertretung im Verfahren vor dem Kantonsgericht Rechnung im Totalbetrag von Fr. 18'827.10. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Zeitaufwand von 55.25 Stunden zum vereinbarten Ansatz von Fr. 330.– und Barauslagen von Fr. 594.60. Das Kantonsgericht sprach dem Beklagten für die Anwaltskosten eine Prozessentschädigung von Fr. 20'257.95 zu. Der zugesprochene Mehrbetrag von Fr. 1'430.85 entspricht 7.6 % Mehrwertsteuer. Der Zuschlag ist an sich nicht zu beanstanden und wird von der Klägerin auch nicht in Frage gestellt. Sie stösst sich vielmehr am Aufwand und am vereinbarten Honoraransatz.