Diese vom Bundesgericht aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör abgeleiteten beweisrechtlichen Garantien lassen sich im Begriff des Rechts auf Beweis zusammenfassen (vgl. auch Sabine Kofmel Ehrenzeller, Das Recht auf Beweis im Zivilverfahren – ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der neuen Bundesverfassung, in: Christoph Leuenberger [Hrsg.], Der Beweis im Zivilprozess, Bern 2000, S. 139 ff. mit Hinweisen auch auf die entsprechenden, sich aus Art. 6 Ziff. 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 [EMRK, SR 0.101] ergebenden Garantien).