2005 Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 190 ZPO. Zulässigkeit der Beweisaussage zu eigenen Gunsten (OGE 10/2004/7 vom 8. April 2005) Veröffentlichung im Amtsbericht. Der Ausschluss der persönlichen Befragung als Beweismittel zugunsten von Behauptungen der eigenen Partei in Art. 190 ZPO wirkt sich dann, wenn sich die beweisbelastete Partei in einem Beweisnotstand befindet, verfassungswidrig aus. In einem solchen Fall ist die Beweisaussage zu eigenen Gunsten zuzulassen (Praxisänderung). Aus den Erwägungen: