Das widerspricht dem angegebenen Stiftungszweck der Wohltätigkeit. Dass diesem anfänglich zurückhaltend und zunehmend vermehrt auch nachgelebt wurde, stand dem Hauptziel der Vermögenssicherung zum eigenen Vorteil nicht entgegen, sondern verlieh dem Geschäft Sicherheit und Legitimität. Damit erweist sich die Stiftungsgründung und die Äufnung des Stiftungsvermögens zum überwiegenden Teil als Scheingeschäft, dem in wesentlichem Mass eine Missbrauchsabsicht zugrunde liegt.