zahlung ihres Anspruchs zu bewegen, gründete er die Z. Stiftung. Er bedachte diese mit namhaften Beträgen, deren Herkunft auf eine Schenkung an seine Kinder zurückgeht. Während längerer Zeit hatten er, seine Ehefrau und seine Schwägerin im Stiftungsrat eine dominierende Stellung inne. Die Ausschüttungen an die bedachten Einzelpersonen und Körperschaften nahmen zu, als die Kläger ihre Anstrengungen zur Durchsetzung ihrer Forderung verstärkten. Sodann hatte er kein Hehl aus seinem Einfallsreichtum zur Vermeidung steuerlicher und weiterer Ansprüche gemacht und sich sehr verärgert darüber gezeigt, dass die Kläger von der Existenz der Stiftung erfahren hatten.