ein. Hieraus folgt, dass neben der bestmöglichen Steuervermeidung auch das materiell immerhin bis zum Weiterzug an den Bundesgerichtshof und in der Zwangsvollstreckung bis zum Untertauchen verfolgte Ziel W.s, die Durchsetzung der Forderung seiner Kinder ihm gegenüber zu verhindern, für ihn eine wichtige Bedeutung erlangt hat. Dass dem so sein muss, zeigt auch die oben behandelte Verärgerung über den vermeintlichen Verrat der Stiftungsgründung an seine Kinder (oben, E. 8b). Nun steht damit aber noch nicht fest, dass die Stiftungsgründung eben deshalb missbräuchlich gewesen sei.