Die Beklagte hat unter Vorlage ihrer Bilanzen belegt, dass sie in den Jahren 1995 bis 2002 insgesamt Fr. 4'182'002.13 ausgeschüttet hat. Auf den von 1995 bis 2000 beschränkten Zeitraum bezogen, wie ihn die Kläger aufgeführt haben, ergibt sich noch eine Summe von Fr. 2'186'600.90. Diese liegt um Fr. 216'555.00 über dem Betrag, den die Kläger zusammengestellt haben. Vergleicht man das Total der Ausschüttungen 1995 bis 2000 mit dem Total der Erträge in diesem Zeitraum von Fr. 3'087'094.–, so ergibt sich ein Ertragsüberschuss von Fr. 900'493.10.