durchaus zuzutrauen, eine als unangreifbar scheinende Form zu wählen, ohne diese aber über die vorgeschriebene Publizität hinaus bekannt werden zu lassen. Demgegenüber wäre es bei jeder verdeckteren und als weniger wohltätig deklarierten Form riskanter, im Fall der Entdeckung dem Zugriff der Gläubiger nicht entgehen zu können. Von daher gesehen ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine wohlüberlegte Geldanlage mit bestmöglich gedachter Sicherung handeln kann. c) Umstritten ist die Bedeutung der Ausschüttungen.