Ob eine Person eine Stiftung in missbräuchlicher Absicht gegründet hat, ist letztlich eine Frage nach der inneren Haltung. Es versteht sich von selbst, dass eine Befragung betroffener Personen keine Klärung brächte. Daher ist im folgenden zu prüfen, ob die von den Parteien vorgebrachten Behauptungen und Bestreitungen anhand der eingebrachten Urkunden und In- 11 2004