In den erwähnten Registerauszügen ist keine Kontrollstelle erwähnt. Erst am 22. September 2003, d.h. rund drei Monate nach Fällung des angefochtenen Urteils, gab der Stiftungsrat ... den Auftrag, die Buchführung und die Jahresrechnungen seit der Stiftungsgründung zu prüfen. Somit war die Stiftung bis zu diesem Zeitpunkt ohne Revisionsstelle. f) Was die Finanzlage der Stiftung betrifft, so beträgt der Stiftungsfonds seit der Gründung CHF 250'000.– (Art. 4 Ziff. 1 der Statuten). Die Stiftung weist in ihrer ersten Jahresrechnung Zuwendungen von CHF 6'191'284.– aus. Die Kläger behaupten, dass diese Zuwendungen von W. privat stammen.