PGR mit Sitz in Vaduz als gemeinnützige Stiftung auf unbegrenzte Dauer gegründet. Hauptstifter ist W.; er war auch erster Präsident des Stiftungsrats. b) Das liechtensteinische Recht unterstellt als Grundsatz die Stiftungen staatlicher Aufsicht, nimmt aber eine ganze Reihe von Stiftungsarten hievon aus. Die massgebende Bestimmung von Art. 564 Abs. 1 PGR lautet wie folgt: