... [Der monatliche, im genannten Sinn erweiterten Basisaufwand des Beklagten betrug 2000–2005 rund Fr. 6'200.– bis Fr. 6'500.– im Monat.] Damit allein ist jedoch ein Leben im Wohlstand noch keineswegs gewährleistet. Auch wenn hiefür – wie erwähnt – keine starre Formel aufgestellt werden kann, genügt jedenfalls ein Zuschlag von 20 % zum erweiterten Existenzminimum nicht (oben, lit.