2 2006 Die Klägerin hat ... auf die "übungsgemäss beigezogenen" Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) verwiesen. Unter dem heutigen Recht kann aber jedenfalls nicht bereits bei derart tiefen Grenzwerten, wie in den SKOS-Richtlinien vorgeschlagen, eine Beitragspflicht geprüft werden;