Solche sind ... im vorliegenden Fall jedenfalls nicht ersichtlich. ... In dieser Situation besteht kein Grund, den prozessualen Verzicht des Beklagten auf beweismässige Entkräftung der Vaterschaftsvermutung in Frage zu stellen und deshalb von Amts wegen dennoch ein Gutachten einzuholen. e) Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass der Beklagte gültig darauf verzichtet hat, die bestehende Vaterschaftsvermutung zu widerlegen. Ist diese somit nicht weggefallen, so ist die Vaterschaftsklage gutzuheissen und das Kindesverhältnis der Klägerin zum Beklagten festzustellen. ... 4