2004 Art. 254 Ziff. 1 und Art. 262 Abs. 3 ZGB; Art. 182 Abs. 2 Ziff. 3 ZPO. Entkräftung der Vaterschaftsvermutung; Kostenvorschuss für Beweisabnahme (Urteil des Obergerichts Nr. 10/2002/13 vom 30. Januar 2004 i.S. D.).1 Veröffentlichung im Amtsbericht vorgesehen. Der Beklagte kann darauf verzichten, die Vaterschaftsvermutung zu entkräften; insoweit gilt der Untersuchungsgrundsatz nicht uneingeschränkt. Die Beweisabnahme zur Entkräftung der Vaterschaftsvermutung kann daher von der Leistung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Aus den Erwägungen: