desrechts, 5. A., Bern 1999, Rz. 6.26, S. 55, mit Hinweis auf Rz. 15.01 ff., S. 105 ff.).] 5.– a) Im vorliegenden Fall wollte der Kläger X. den Beweis für seine Behauptung, nicht der Vater der erstbeklagten Z. zu sein, von allem Anfang an durch Einholung eines DNA-Gutachtens ... führen. ... [Es folgt eine detaillierte Abhandlung der Anstrengungen zur Erlangung des hiefür nötigen Bluts des erstbeklagten Kindes und der Rolle, die seine zweitbeklagte Mutter dabei spielte.] b) ... Dieses über Jahre gezeigte Gebaren offenbart eine systematische Verweigerungshaltung der Zweitbeklagten