641 Abs. 2 ZGB festhält). Der Kläger beantragt vorliegend, zu verhindern, dass durch den Abwasserkanal bzw. dessen Entwässerungsleitungen samt Kiesbett weiterhin Grundwasser abgeführt wird. Dieses Rechtsbegehren kann nach Ansicht des Obergerichts nur so verstanden werden, dass der Kläger die Beseitigung oder 3 2001