2001 Art. 641 Abs. 2 ZGB. Abwehr ungerechtfertigter Einwirkungen auf das Grundeigentum (Urteil des Obergerichts Nr. 10/2000/13 vom 22. Juni 2001 i.S. B)1. Wurde mit einem Kanalbau auf einem Grundstück ein dem Eigentum widersprechender Zustand geschaffen (Abtragung des Terrains; Senkung des Grundwasserspiegels), so kann der Grundeigentümer mit der Eigentumsfreiheitsklage (Abwehrklage) die Beseitigung des Störungszustands verlangen; dieser Anspruch ist unverjährbar.