Im Übrigen handelt es sich bei den Folgen einer unzulässigen Angebotsänderung um eine Rechtsfrage, welche das Obergericht von Amtes wegen zu prüfen hat (vgl. OGE 60/2018/45 vom 30. April 2019 E. 4.2 mit Hinweisen). Indem der von der Beigeladenen ursprünglich angebotene Polier nicht für die gesamte Bauzeit zur Verfügung stand, wäre mit dessen Wegfall der Beigeladenen infolge Nichterfüllung des Eignungskriteriums "Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit" die Eignung zur Auftragserfüllung abzusprechen gewesen mit der Folge, dass das Angebot der Beigeladenen vom Verfahren auszuschliessen gewesen wäre (vgl. Art. 27 lit. a VRöB; ferner OGE 60/2019/17 vom 22. Oktober 2019 E. 4.2 mit Hin-