6.4.2. Das Angebot der Beigeladenen enthält keine Vorbehalte, wonach der darin genannte Polier nicht für die ganze Dauer der Bauarbeiten zur Verfügung stehen sollte. Der Polier war sowohl für die Eignung der Anbieterin als auch für das Zuschlagsunterkriterium "Erfahrung / Referenzen Unternehmung" (vgl. oben E. 2) relevant. Soweit die Beigeladene am Unternehmergespräch vom 2. Mai 2018 ab September 2018 mangels Verfügbarkeit des ursprünglich angebotenen Poliers einen anderen Polier vorschlug, änderte sie ihr Angebot entgegen ihrer Auffassung und derjenigen der Stadt Schaffhausen (vgl. oben E. 6.2) nachträglich, d.h. nach Ablauf der Eingabefrist vom 16. April 2018, ab.