Dass die Einsprache des Bundesamts für Strassen ASTRA (vgl. dazu unten E. 6.4.1) bei den terminlichen Änderungen eine Rolle gespielt habe, werde bestritten. Selbst wenn dies zutreffend sein sollte, hätten die übrigen Anbieterinnen ebenfalls zu einem Unternehmergespräch eingeladen werden müssen, denn aufgrund des geänderten Zeitplans hätte ein neuer Polier vorgeschlagen werden dürfen, was wichtig sei; ändere sich der Zeitrahmen, änderten sich auch die Fachkräfte auf der Baustelle. So hätte sie, die Beschwerdeführerin, ebenfalls einen Polier mit Techniker-Ausbildung, Z., anbieten können, wenn sie, wie die Beigeladene, zu einem Unternehmergespräch eingeladen worden wäre.