6.1. Sie macht geltend, beim Unternehmergespräch vom 2. Mai 2018 zwischen der Stadt Schaffhausen und der Beigeladenen sei der Terminplan zugunsten der Beigeladenen abgeändert worden und die Realisierung von Anfang Juni 2018 bis Herbst 2018 auf Sommer 2019 verschoben worden. Sie, die Beschwerdeführerin, hätte das Werk jedoch – im Gegensatz zur Beigeladenen – rechtzeitig im Jahr 2018 fertiggestellt. Das Angebot der Beigeladenen wäre daher bei der "Auftragsanalyse" und beim "Bauprogramm" mit 0 Punkten zu bewerten gewesen. Dass die Einsprache des Bundesamts für Strassen ASTRA (vgl. dazu unten E. 6.4.1) bei den terminlichen Änderungen eine Rolle gespielt habe, werde bestritten.