3 Objekte aus den Jahren 2016 und 2017; für den Bauführer: 3 Objekte aus den Jahren 2017 und 2018; für den Polier: 2 Objekte aus den Jahren 2016 und 2017) auf den eingereichten Personalreferenzblättern jeweils mehrere Referenzobjekte auf. Soweit die Beschwerdeführerin impliziert, ihr Angebot sei schlechter bewertet worden, weil sie nur ein Referenzobjekt angegeben habe, ist ihre Rüge daher unbegründet. Im Übrigen ist mit der Stadt Schaffhausen darauf hinzuweisen, dass lediglich zur Eignungsprüfung nur eine Referenz verlangt wurde. Wie die Beschwerdeführerin selbst anerkennt, durften die Anbieterinnen darüber hinaus mehrere Referenzobjekte angeben.