Die Beschwerdeführerin bringt zunächst vor, die Stadt Schaffhausen bzw. deren Mitarbeiter seien befangen, da ihr, der Beschwerdeführerin, die Detailbewertungen nicht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zugänglich gemacht worden seien (woraus ebenfalls zu schliessen sei, dass die Auswertung mit den Details erst nachträglich erstellt worden sei) und U. (…) für den Fall einer Beschwerdeerhebung damit gedroht habe, sie, die Beschwerdeführerin, müsse sich für zukünftige und laufende Projekte im Klaren sein, wo sie hinwolle. V. (…) habe die bewertete Baustelle der Beschwerdeführerin gar nicht besucht und sei in seiner Bewertung