Die Stadt Schaffhausen führte zur Beschaffung von Baumeisterarbeiten für den Umbau Schweizersbildstrasse und Neubau Kreisel Dachsenbüel eine Submission im offenen Verfahren durch. Den Zuschlag erhielt die A. AG, deren Angebot 363 von 400 Punkten erzielte. Dagegen erhob die drittplatzierte B. AG, deren Angebot mit 338 von 400 Punkten bewertet wurde, Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht und beantragte, ihr den Zuschlag zu erteilen. Das Obergericht erteilte der Beschwerde die beantragte aufschiebende Wirkung nicht.