3.2.1. Der Ehemann der Beschwerdeführerin arbeitet seit dem 1. Februar 2017 zu 100% als Küchenhilfe in einem Gastrobetrieb. Sein tatsächliches Einkommen betrug in den massgeblichen Jahren unbestrittenermassen brutto Fr. 42'962.–, Fr. 42'762.90 und Fr. 44'653.80. Die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Schaffhausen ging gestützt auf das Kompetenzniveau 3 der LSE-Tabelle TA1, 2014 bzw. 2016, davon aus, das effektive Einkommen des Ehemanns liege unter dem erzielbaren. Das angewendete Kompetenzniveau 3 umfasst komplexe praktische Tätigkeiten, welche ein grosses Wissen in einem Spezialgebiet voraussetzen. Angesichts der in den Akten enthaltenen Angaben ist eine solche Zuordnung indes nicht