2021 Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente; unzulässige Anrechnung eines hypothetischen Einkommens des Ehegatten eines EL-Ansprechers; unzumutbarer Wechsel der Erwerbstätigkeit – Art. 9 Abs. 1 und 2 ELG; Art. 11 Abs. 1 lit. g i.V.m. lit. a ELG in der bis 31. Dezember 2020 gültig gewesenen Fassung. Das hypothetische Einkommen des Ehegatten einer EL beziehenden Person darf nicht einfach anhand von LSE-Tabellenlöhnen festgesetzt werden. Vielmehr ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Dabei sind das Angebot an offenen und geeigneten Stellen sowie die Zahl der Arbeit suchenden Personen zu berücksichtigen (E. 3.2.2 Abs. 2).