dass dem Rückzug der Einsprache nicht Folge geleistet werde. Dazu reichte die Vertreterin von X und YZ mit Eingabe vom 29. Juli 2011 eine Stellungnahme ein. Mit Einsprache-Entscheid vom 28. September 2011 wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab und erhöhte das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2009 gleichzeitig auf Fr. 167'400.--, was einer Aufrechnung von Fr. 63'200.-- entsprach. C.- Mit Eingabe ihrer Vertreterin vom 6. Oktober 2011 (Poststempel: 7. Oktober 2011) erhoben X und YZ gegen den Einsprache-Entscheid Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, das steuerbare Einkommen sei auf Fr. 135'400.-- zu reduzieren.